Ab 8. Februar öffnen Handel und körpernahe Dienstleister!

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Die Regierung hat sanfte Öffnungsschrittte ab kommenden Montag bekanntgegeben: Der Handel sowie körpernahe Dienstleister dürfen wieder aufsperren. Allerdings gelten strenge Sicherheitsmaßnahmen: Im Handel gilt FFP2-Maskenpflicht und maximal ein Kunde pro 20 Quadratmeter Geschäftsfläche. Aber Achtung: Beispielsweise für einen Friseurbesuch (körpernaher Dienstleister) ist ein aktueller negativer Corona-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, verpflichtend. Die Gastronomie sowie Hotels bleiben vorerst weiter geschlossen. Außerdem werden die Strafen bei Verstößen empfindlich erhöht. Eine nächtliche Ausgangsbeschränkung besteht zwischen 20 und 6 Uhr früh. Untertags ist es möglich, dass sich maximal vier Erwachsene aus höchstens zwei Haushalten treffen.

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