Ab 15. September: Corona-Stufenplan tritt in Kraft!

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Ab heute gelten wieder eine Reihe an neuen Maßnahmen. Konkret ist das die erste Stufe des Stufenplans, der sich bekanntlich an der Belegung der Intensivbetten orientieren soll.

  • Grundsätzlich herrscht ab morgen überall dort FFP2-Maskenpflicht, wo bisher ein Mund-Nasenschutz erforderlich war. Also etwa für Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Banken, am Postamt und in öffentlichen Verkehrsmittel. In Kärnten gilt im Amt der Landesregierung eine FFP2-Maskenpflicht.
  • Für Veranstaltungen und Zusammenkünfte ab einer Größe von 25 Menschen gilt künftig auch die 3G-Regel. Bisher waren erst solche ab 100 Personen reglementiert.
  • Überall, wo eine 3G-Regel gilt – also etwa im Theater, Kino oder Konzert – sind keine Masken vorgeschrieben.
  • Für die Nachtgastronomie gilt in der aktuellen Stufe 1 wieder die 3G-Regel – als Tests werden allerdings nur PCR-Tests akzeptiert.
  • Im gesamten Handel, der nicht oben geregelt ist (also etwa Kleidungsgeschäfte) gilt für Ungeimpfte FFP2-Maskenpflicht. Die angekündigte „Empfehlung“ für Geimpfte, dort dennoch eine Maske zu tragen, hat es nicht in die Verordnung geschafft.
  • Wie schon zuvor sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr von der Maskenpflicht befreit. Kinder unter zwölf Jahren sind von 3G-Regeln ausgenommen.

Alle neuen Maßnahmen im Detail gibt es bei der Wirtschaftskammer unter:

https://news.wko.at/news/oesterreich/Bundesregierung-kuendigt-neuen-Corona-Stufenplan-an.html?_ga=2.56239083.1789173869.1631686485-51621021.1626673887&_gl=1*pbxpma*_ga*NTE2MjEwMjEuMTYyNjY3Mzg4

 

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