Ab 15. September: Corona-Stufenplan tritt in Kraft!
Ab heute gelten wieder eine Reihe an neuen Maßnahmen. Konkret ist das die erste Stufe des Stufenplans, der sich bekanntlich an der Belegung der Intensivbetten orientieren soll.
- Grundsätzlich herrscht ab morgen überall dort FFP2-Maskenpflicht, wo bisher ein Mund-Nasenschutz erforderlich war. Also etwa für Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Banken, am Postamt und in öffentlichen Verkehrsmittel. In Kärnten gilt im Amt der Landesregierung eine FFP2-Maskenpflicht.
- Für Veranstaltungen und Zusammenkünfte ab einer Größe von 25 Menschen gilt künftig auch die 3G-Regel. Bisher waren erst solche ab 100 Personen reglementiert.
- Überall, wo eine 3G-Regel gilt – also etwa im Theater, Kino oder Konzert – sind keine Masken vorgeschrieben.
- Für die Nachtgastronomie gilt in der aktuellen Stufe 1 wieder die 3G-Regel – als Tests werden allerdings nur PCR-Tests akzeptiert.
- Im gesamten Handel, der nicht oben geregelt ist (also etwa Kleidungsgeschäfte) gilt für Ungeimpfte FFP2-Maskenpflicht. Die angekündigte „Empfehlung“ für Geimpfte, dort dennoch eine Maske zu tragen, hat es nicht in die Verordnung geschafft.
- Wie schon zuvor sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr von der Maskenpflicht befreit. Kinder unter zwölf Jahren sind von 3G-Regeln ausgenommen.
Alle neuen Maßnahmen im Detail gibt es bei der Wirtschaftskammer unter:
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