Lockdown: Umsatzersatz zwischen 20 und 80 Prozent
Der „Lockdown“ startet am kommenden Dienstag und soll bis 6. Dezember andauern. Handel bzw. Dienstleister sollen laut Ankündigung der Bundesregierung 20, 40, 60 oder 80 Prozent des November-Umsatzes aus dem Jahr 2019 ersetzt bekommen. Laut Auskunft der Regierung soll eine Beantragung ab 23. November über Finanz online möglich sein.
- 80 Prozent Ersatz erhalten alle jene, die „körpernahe Dienstleistungen“ anbieten. Dazu gezählt werden etwa Friseure, Masseure oder Kosmetiker.
- 60 Prozent Ersatz bekommen Handelsbetriebe, die mit „verderblicher“ oder „stark saisonal bedingter Ware“ handeln – wie zum Beispiel der Blumenhandel.
- 20 Prozent Ersatz bekommen Unternehmen, die mit „wertbeständigen Gütern“ handeln. Das heißt, mit Waren, bei denen auch „nach drei Wochen keine Wertminderung oder verringerte Nachfrage zu erwarten ist“. Beispiel: Der Möbelhandel!
- 40 Prozent des Umsatzes aus dem November des Vorjahres soll der Rest der nun geschlossenen Betriebe erhalten.
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