Lockdown: Umsatzersatz zwischen 20 und 80 Prozent

 In COVID-19

Der  „Lockdown“ startet  am kommenden Dienstag und soll bis 6. Dezember andauern. Handel bzw. Dienstleister sollen laut Ankündigung der Bundesregierung 20, 40, 60 oder 80 Prozent des November-Umsatzes aus dem Jahr 2019 ersetzt bekommen. Laut Auskunft der Regierung soll eine Beantragung ab 23. November über Finanz online möglich sein. 

  • 80 Prozent Ersatz erhalten alle jene, die „körpernahe Dienstleistungen“ anbieten. Dazu gezählt werden etwa Friseure, Masseure oder Kosmetiker.
  • 60 Prozent Ersatz bekommen Handelsbetriebe, die mit „verderblicher“ oder „stark saisonal bedingter Ware“ handeln – wie zum Beispiel der Blumenhandel.
  • 20 Prozent Ersatz bekommen Unternehmen, die mit „wertbeständigen Gütern“ handeln. Das heißt, mit Waren, bei denen auch „nach drei Wochen keine Wertminderung oder verringerte Nachfrage zu erwarten ist“. Beispiel: Der Möbelhandel!
  • 40 Prozent des Umsatzes aus dem November des Vorjahres soll der Rest der nun geschlossenen Betriebe erhalten.
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