KW 52 | 30.12.19 – 05.01. 2020 | „Das war gestern! Was wird morgen sein?“

 In Blog & Büroalltag

Es ist Zeit den Geschäftsbericht vorzubereiten. Das Dokument ist rechtlich notwendig (Lagebericht, Bilanz…) und ein Abschluss über Geschehenes. Ich gebe mich damit eigentlich nie zufrieden denn ich denke, das zu einem Rückblick auch immer so etwas wie eine Vorschau gehört. Daher habe ich den Geschäftsbericht heuer unter das Motto „Das war gestern! Was wird morgen sein?“ gestellt und zu vielen Themen auch eine Prognose-, bzw. Weiterentwicklungsempfehlung dazu formuliert. Nachfolgend die ersten einleitenden Zeilen unseres offiziellen Geschäftsberichtes 2019:

Geschäftsberichte haben immer einen Hauch von „Schnee von gestern“ an sich. Geschäftsberichte sind jedoch in zweierlei Sicht für eine intermediäre Organisation das zweitwichtigste Unternehmensdokument! Das erstwichtigste ist neben dem gesetzlich Notwendigen wohl der jeweilige Businessplan. Erstens ist ein Geschäftsbericht als  „Legitimation“ und zweitens als „Archiv“ zu verstehen.
Legitimation – Firmen die mit öffentlichem Geld agieren sind besonders gefordert auch Rechenschaft über das abzugeben, was mit den zur Verfügung stehenden Finanzmittel gemacht wurde und ob die Aktivitäten auch zur Zielerreichung beigetragen haben. Daher darf die Legitimation nicht nur zahlenmäßig in Bilanz und G&V ablesbar sein, sondern eben auch über dieses Dokument sofern es kein „Märchenbuch“ ist. Es muss eine wertfreie rückblickende Beschreibung ohne „wenn und aber“ sein. Schlussendlich ist ein Geschäftsbericht nicht nur Legitimation, sondern auch Zeugnis für den Geschäftsführer und das gesamte Team.
Archiv – Eine der häufig auftretenden Fragen in der täglichen operativen Umsetzung jedes Unternehmens ist die Frage ob es „Erfahrungswerte aus vergangenen ähnlichen Aufgabenstellungen gibt“. Sofern diese Frage nicht über langjährige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beantwortet werden kann bleibt nur ein Blick in den jeweiligen Jahresbericht. „Nichts finden“ heißt „von vorne beginnen“ und das kann unter Umständen auch Kostenrelevant sein.
Der Titel des Geschäftsberichtes lautet „Das war gestern! Was wird morgen sein?“. Pflichtgemäß beinhaltet der Geschäftsbericht im Teil Finanzen auch einen PROGNOSEBERICHT. Unüblich jedoch dem Titel geschuldet, wird bei manchen angeführten Punkten auch ein „Blick auf morgen“ angeführt.

Über meine Weiterentwicklungsempfehlungen darf ich Sie auf dieser Seite auch im kommenden Jahr informieren und Ihnen einen guten Jahreswechsel wünschen!

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