Geplante Anpassungen der Corona-Maßnahmen!

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Ab 22. Juli beziehungsweise 15. August sollen folgende verschärfte Maßnahmen gelten.

Diese Anpassungen der aktuell geltenden Corona-Maßnahmen hat die Bundesregierung kürzlich angekündigt:

  • Nachtgastronomie: Ab 22. Juli ist der Zugang zur Nachtgastronomie nur mehr für geimpfte Personen sowie Personen mit aktuellem negativem PCR-Testergebnis (maximal 72 Stunden ab Probenahme) möglich.
  • Grüner Pass: Ab 15. August gibt es das Zertifikat für den Grünen Pass erst bei vollständiger Immunisierung. Das Zertifikat wird ab dem Tag der 2. Impfung ausgestellt. Die Regelungen für Personen, die mit Johnson & Johnson geimpft werden sowie für genesene und getestete bleiben unverändert.
  • Kontaktdatenerfassung: In der Gastronomie und bei Veranstaltungen bleibt die Registrierungspflicht bis auf Weiteres verpflichtend.

https://news.wko.at/news/oesterreich/Bundesregierung-kuendigt-Anpassungen-der-Corona-Massnahme.html

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