Diese Branchen dürfen weiterhin ihre Geschäfte offenhalten!

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Zur Bekämpfung des Coronavirus müssen laut der österreichischen Bundesregierung bekanntlich jene Geschäfte und Betriebe, die nicht essenziell für die Versorgung der Menschen sind, für zumindest eine Woche zusperren. Von der Einstellungsmaßnahme ist der Kundenverkehr in Geschäftslokalen des Handels- und Dienstleistungsbereiches betroffen.

Folgende Branchen dürfen offenhalten:

  • Lebensmittelhandel
  • Drogerien
  • Apotheken
  • Medizinische Produkte und Heilbehelfe
  • Gesundheits- und Pflegedienstleistungen
  • Verkauf von Tierfutter
  • Agrarhandel
  • Tankstellen
  • Sicherheits- und Notfallprodukte & Wartung
  • Banken
  • Post & Telekommunikation
  • Lieferdienste
  • Reinigung / Hygiene
  • Öffentlicher Verkehr
  • Trafiken & Zeitungskioske
  • Wartung kritische Infrastruktur
  • Notfall-Dienstleistungen

Folgende Gastgewerbe sind umfasst:

  • Gasthaus, Gasthof, Hotel, Rasthaus, mit Ausnahme der Gästebeherbergung
  • Restaurant, Speisehaus, Bierstube, Branntweinstube, Weinstube, Eisdiele/Eissalon
  • Cafe, Cafe-Restaurant, Kaffeehaus, Tanzcafe
  • Bar, Diskothek, Nachtklub (Betrieb mit varieteartigen Darbietungen oder Animierlokal, jeweils ohne Publikumstanz)
  • Buffet, Cafe-Konditorei, Espresso und alle übrigen Gastgewerbebetriebe
  • Gassenverkauf, Imbissstuben und Take-Aways

Für die bloße Gästebeherbergung ist keine Sperrzeit festgelegt. Die Verabreichung von Speisen ist für beherbergte Gäste erlaubt. Lieferservice ohne Kundenverkehr im Geschäftslokal soll möglich sein.

Nähere Informationen dazu unter https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-wirtschaftskammer-als-anlaufstelle.html

 

Umfangreiche Informationen finden Unternehmen zusätzlich rund um die Uhr auf www.wko.at/coronavirus

 

 

 

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