Der LOKALBONUS ist wieder da – hier die Infos!

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Achtung – der Lokalbonus startet wieder: Wer ab 1. Juni bis 15. Juni 2021 im gesamten Villacher Stadtgebiet einkauft, wird von der Stadt mit dem LOKAL BONUS belohnt, mit dem man in der Villacher Gastronomie bezahlen kann. Alle Infos unter https//:villach.at/lokal-bonus

Rechnungen für Einkäufe und Dienstleistungen aus dem gesamten Stadtgebiet können eingereicht werden.
Rechnungen können von 01.06.2021 bis 15.06.2021 unter villach.at/lokal-bonus hochgeladen werden, außer das Fördervolumen (€ 100.000) ist früher ausgeschöpft
Pro Person kann eine Rechnung pro Tag hochgeladen werden. Die Förderung beträgt je nach Rundung bis zu 25% der Rechnungssumme, maximal € 40,00 pro Einreichung. Wie hoch die Gutscheinsumme ist finden Sie hier. Die hochgeladene Rechnung wird im System geprüft und Sie erhalten eine Empfangsbestätigung.

Für Gastronomiebetriebe: Wie nehme ich an der Aktion teil und wie wird abgerechnet?

Es ist keine Vorab-Anmeldung für die Gastronomie notwendig, einfach Partnerbetrieb sein und die Gutscheine entgegennehmen. Plakate zum Download gibt’s hier im Download-Bereich. Die Abrechnung der Gutscheine erfolgt mit der Stadt Villach, Geschäftsgruppe Finanzen und Wirtschaft (Standesamtsplatz 3, Eingang IV Magistrat Villach) Dazu sammeln Sie die LOKAL BONUS Gutscheine und stempeln sie ab. Anschließend übermitteln Sie uns die Gutscheine persönlich oder per Post mit dem Einreichformular. Auch dieses Formular steht hier zum Download zur Verfügung. Der Abrechnungszeitraum für die Gastronomie ist zwischen 15.07.2021 und 15.09.2021. Die Überweisung durch die Stadt Villach erfolgt umgehend nach Prüfung der Einreichung. Eine spätere Abrechnung ist nicht mehr möglich.

Achtung! Von der Aktion ausgenommen sind Kassenbons / Rechnungen für / von:

  • Wertkarten und Gutscheine
  • Tabakwaren
  • Lebensmittelhandelsketten
  • Baumärkte, Baustoff- und Möbelhandelsketten
  • Tankstellen
  • Gastronomiebetrieben
  • Online-Käufe bzw. Online-Bestellungen
  • Jugendgefährdenden Einrichtungen, Spielcasinos und Wettbüros
  • Apotheken und Ärzten/innen
  • Spekulationsgeschäfte (wie beispielsweise Goldankauf)
  • Dauervertragsleistungen (Abos, Versicherungen, Mitgliedsbeiträge etc.)
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