Das sind die Gastro-Regeln ab 19. Mai!

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Ab 19. Mai wird in Österreich wieder branchenübergreifend geöffnet. Die Bundesregierung hat die Verordnung des Gesundheitsministeriums vorgestellt. Das sind  konkreten Rahmenbedingungen, die ab 19 . Mai für den Bereich Tourismus und Gastronomie gelten. Alle  Informationen gibt es  unter  www.sichere-gastfreundschaft.at.

Voraussetzungen für einen Gastronomie-Besuch:-
-Gäste haben Zutritt, wenn Sie geimpft, getestet oder genesen sind.

-Ab 19.5. sind alle bisherigen Nachweise dafür gültig, ab Anfang Juni dann auch alsZertifikate/QR-Code im digitalen Grünen Pass.

Gültige Tests sind:

-Negativer PCR- Test (Gültigkeit: 3 Tage)

-Negativer Antigentest aus Teststraße, Apotheke, etc. (Gültigkeit: 2 Tage)

-NEU: Antigentests zur Eigenanwendung (digital), in einem behördlichenDatenverarbeitungssystem erfasst wird (Gültigkeit: 1 Tag) = „Vorarlberger Modell“

-NEU: Auch Selbsttests vor Ort werden einen Zutritt ermöglichen. Dieser Test giltallerdings nur für diesen einen Besuch und nur in der Betriebsstätte.

-NEU: Für Kinder werden auch Schultest als Eintrittstest gelten. Keine Testpflicht für Take Away oder Lieferanten:Impfung kann mittels Impfpass, Impfkarte oder Ausdruck nachgewiesen werdenGenesung: Absonderungsbescheid, Antikörpertest etc

Im Lokal gilt dann:

– Registrierungspflicht bei Aufenthalt länger als 15 Minuten (gilt daher NICHT für TakeAway oder Lieferanten)

-Abstandsregeln (2 Meter zwischen Personengruppen)

-Indoor 4 Personen pro Tisch zuzüglich max 6 Kinder

-Outdoor 10 Personen pro Tisch zuzüglich max 10 Kinder

-FFP2 Maske bis man am Tisch sitzt

-FFP2 Maske für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Mund-Nasen-Schutz, wenngetestet, geimpft od. genesen)

-Sperrstunde ist um 22 Uhr

Voraussetzungen für einen Aufenthalt in einem Hotel oder einer Pension:

-Zutritt für geimpfte, getestete oder genesene Menschen (Nachweise gleichwie in Gastronomie).

-In der reinen Beherbergung (ohne Gastronomie od. Dienstleistung) reicht ein Eintrittstest für den gesamten Aufenthalt.

-Wenn Verpflegung (Frühstück, andere Mahlzeiten) oder Dienstleistung (Wellness) angeboten wird, dann gelten Gastronomie-Regeln.

 

 

 

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