Das sind die Gastro-Regeln ab 19. Mai!
Ab 19. Mai wird in Österreich wieder branchenübergreifend geöffnet. Die Bundesregierung hat die Verordnung des Gesundheitsministeriums vorgestellt. Das sind konkreten Rahmenbedingungen, die ab 19 . Mai für den Bereich Tourismus und Gastronomie gelten. Alle Informationen gibt es unter www.sichere-gastfreundschaft.at.
-Ab 19.5. sind alle bisherigen Nachweise dafür gültig, ab Anfang Juni dann auch alsZertifikate/QR-Code im digitalen Grünen Pass.
Gültige Tests sind:
-Negativer PCR- Test (Gültigkeit: 3 Tage)
-Negativer Antigentest aus Teststraße, Apotheke, etc. (Gültigkeit: 2 Tage)
-NEU: Antigentests zur Eigenanwendung (digital), in einem behördlichenDatenverarbeitungssystem erfasst wird (Gültigkeit: 1 Tag) = „Vorarlberger Modell“
-NEU: Auch Selbsttests vor Ort werden einen Zutritt ermöglichen. Dieser Test giltallerdings nur für diesen einen Besuch und nur in der Betriebsstätte.
-NEU: Für Kinder werden auch Schultest als Eintrittstest gelten. Keine Testpflicht für Take Away oder Lieferanten:Impfung kann mittels Impfpass, Impfkarte oder Ausdruck nachgewiesen werdenGenesung: Absonderungsbescheid, Antikörpertest etc
Im Lokal gilt dann:
– Registrierungspflicht bei Aufenthalt länger als 15 Minuten (gilt daher NICHT für TakeAway oder Lieferanten)
-Abstandsregeln (2 Meter zwischen Personengruppen)
-Indoor 4 Personen pro Tisch zuzüglich max 6 Kinder
-Outdoor 10 Personen pro Tisch zuzüglich max 10 Kinder
-FFP2 Maske bis man am Tisch sitzt
-FFP2 Maske für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Mund-Nasen-Schutz, wenngetestet, geimpft od. genesen)
-Sperrstunde ist um 22 Uhr
Voraussetzungen für einen Aufenthalt in einem Hotel oder einer Pension:
-Zutritt für geimpfte, getestete oder genesene Menschen (Nachweise gleichwie in Gastronomie).
-In der reinen Beherbergung (ohne Gastronomie od. Dienstleistung) reicht ein Eintrittstest für den gesamten Aufenthalt.
-Wenn Verpflegung (Frühstück, andere Mahlzeiten) oder Dienstleistung (Wellness) angeboten wird, dann gelten Gastronomie-Regeln.